AGB für Landmaschinentechniker.
Stand 06/2023
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB) gelten zwischen uns und dem Kunden. Gegenüber unternehmerischen Kunden gelten diese auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB.
2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten,Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
4. Beigestellte Ware
4.1. Werden Geräte, Teile oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von zehn Prozent des Werts der beigestellten Geräte, Teile bzw. des Materials zu berechnen.
4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte, Teile und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
5. Zahlung
5.1. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
5.2. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; gegenüber unternehmerischen Kunden 9,2 %-Punkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB).
5.3. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
5.7. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen sind wir berechtigt, angemessene Kosten und Spesen zu verrechnen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
6.2. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene
Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
6.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen, ohne dass wir im Einzelnen gesondert darauf hinweisen müssen.
7. Leistungsausführung
7.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
7.2. Sachlich (z.B. Baufortschritt, Anlagengröße, u. a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8. Leistungsfristen und Termine
8.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, pandemischen oder endemischen Lagen, behördlich vorgeschriebenen Betriebseinschränkungen, nicht vorhersehbaren und von uns nicht verschuldeten Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
8.2. Wird der Beginn der Leistungsausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 6. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
8.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
9. Leistungsverzug
9.1. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
10. Annahmeverzug
10.1. Gerät der Kunde länger als zwei Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte, Teile und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
10.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in angemessener Höhe zusteht.
10.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
10.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Auftragswertes zuzüglich USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
10.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten.
12. Unser geistiges Eigentum
12.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur- Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
12.2. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
13. Gewährleistung
13.1 Bei Mängeln der Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übernahme der Ware. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, hat er die gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistungnach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit,
Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen.
13.2 Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
13.3 Wir übernehmen keine Haftung für Sachschäden und bloße Vermögensschäden, die durch uns oder Personen, für die wireinzustehen haben, leicht fahrlässig verursacht werden, es sei denn, dass diese Schäden aus der Verletzung einer Hauptleistungspflicht resultieren oder es sich um Schäden von Sachen handelt, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
13.4. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
13.5. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
13.6. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
13.7. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine
Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
13.8. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
13.9. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
13.10. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
13.11. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u. ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
14. Haftung
14.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung.
14.3. Diese Beschränkungen gelten auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
14.4. Weiters gelten obige Beschränkungen auch für Schäden, die durch Probefahrten und Probebetrieb entstehen.
14.5. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
14.6. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
14.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
14.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften,Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene
Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
15. Allgemeines
15.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
15.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Das UN-Kaufrechts.
15.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
15.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Unternehmens örtlich zuständige Gericht.
16. Widerrufsrecht
für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden
16.1 Widerrufsrecht bei Warenlieferungen Verbrauchern im Sinne des KSchG steht das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher hat das Recht, einen mit uns abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen; die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage
a) ab dem Tag (im Fall eines Kaufvertrages), an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat; oder
b) ab dem Tag (im Fall eines Vertrages über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden), an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat; oder
c) ab dem Tag (im Fall eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken), an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.
Die Beweislast für die rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts trifft den Verbraucher und wir empfehlen daher den Widerruf in schriftlicher Form zu erklären. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder einem mit der Post versandten Brief) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür auch das als Anhang I des Fern- und
Auswärtsgeschäfte-Gesetzes – FAGG zur Verfügung gestellte Widerrufsformular verwenden (z.B. abrufbar via www.wko.at (https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberechtRuecktrittsrecht_bei_Dienstleistungen_im_Internet.html#heading_Anhang_2__Muster_Widerrufsformular__Anhang_
I_B_zum_FAGG_), das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Folgen des Widerrufs sind folgende: Widerruft der Verbraucher den Vertrag, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir vom Verbraucher erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung
verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Dies gilt nicht, wenn wir angeboten haben, die Ware selbst abzuholen. Soweit wir die Abholung der Waren
angeboten oder gesondert vereinbart haben, muss der Verbraucher uns die Abholung der Waren in der Zeit zwischen 9 Uhr und 17 Uhr von Montag bis Freitag ermöglichen, wobei wir den konkreten Zeitpunkt der Abholung mit ihm gesondert einvernehmlich vereinbaren werden. Sollte die Abholung trotz Vereinbarung aus Gründen, die der Verbraucher zu vertreten hat, nicht möglich sein, muss er uns die hierdurch anfallenden Kosten ersetzen. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn er die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
16.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
a) Verträge zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
b) Verträge zur Lieferung von Waren, die versiegelt geliefert wurden und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
c) für Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind.
16.3 Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen Verbrauchern im Sinne des KSchG steht das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu. Der Verbraucher hat das Recht, einen mit uns abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen; die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Vertragsabschluss. Die Beweislast für die rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts trifft den Verbraucher und wir empfehlen daher den Widerruf in schriftlicher Form zu erklären. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns an die mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder einem mit der Post versandten Brief) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür auch das als Anhang I des Fern-und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes – FAGG zur Verfügung gestellte Widerrufsformular verwenden (z.B. abrufbar via www.wko.at (https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Ruecktrittsrecht_bei_Dienstleistungen_im_Internet.html#heading_Anhang
_2__Muster_Widerrufsformular__Anhang_I_B_zum_FAGG_), das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Die Folgen des Widerrufs sind folgende: Widerruft der Verbraucher den Vertrag, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir vom Verbraucher erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Verbraucher erklärt, dass wir die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist erbringen sollen und haben wir hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
16.4 Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über: Dienstleistungen, wenn wir – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 Abs. 1 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger
Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.